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Schutzkonzept | Regeln Kinderturnen

Coronabedingte Änderungen

Einige Kurszeiten und Umstände ändern sich aufgrund von Corona.
Auf dieser Seite informieren wir über alle Änderungen. Bitte schaut immer mal wieder nach.

CORONA - alle Regeln aufgehoben!

Aktualisiert: 01.05.22

Wir freuen uns sehr über die Rückkehr zu einem "normalen" Miteinander!

Zum 30.04.2022 ist die bislang geltende Eindämmungsverordnung ausgelaufen.

Damit entfällt nun auch die Maskenpflicht. Für die Sportausübung gibt es keine Auflagen mehr!

Aber wir halten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln ein, d.h. Handdesinfektion beim Betreten der Halle, regelmäßiges Lüften, Einhaltung der Hust- und Nies-Etikette.

Es gilt unverändert die Absonderungspflicht für Infizierte.
Das heißt, Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft fünf Tage isolieren.

 

 

CORONA - 3-G-Zutrittsregeln ab 04.03.2022

Aktualisiert: 08.03.22

Für Sport in geschlossenen Räumen, in Schwimmbädern, Thermen, Fitnessstudios gilt künftig die 3G-Zutrittsregel ohne Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet, dass der Zutritt für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, möglich ist. Das 2G-Plus-Zugangsmodell wird grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen.

Die neuen Regeln sind zum 4. März in Kraft getreten.

 

 

CORONA - 2-G-Plus - neue Regeln ab 10.01.2022

Aktualisiert: 16.01.22

Für den Sport in geschlossenen Räumen gilt künftig das obligatorische Zwei-G-Plus-Zugangsmodell. Es gelten also folgende Voraussetzungen:

Zugang in die Halle ohne Test:

  • Erwachsene, die vollständig geimpft sind (2 x geimpft) und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sog. Booster-Impfung
  • Vollständig geimpfte Erwachsene ohne Auffrischungsimpfung, die nach einer Infektion genesen sind (mind. 28 Tage nach positivem Befund) und einen Genesenennachweis haben (max. 3 Monate gültig)
  • Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden
  • Kinder/Jugendliche ab 16 Jahren, die vollständig geimpft sind und regelmäßig in der Schule getestet werden

Zugang in die Halle nur mit Test:

  • Erwachsene, die vollständig geimpft sind, aber noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • Ungeimpfte Erwachsene, die aber erkrankt und genesen sind und einen Genesenennachweis vorlegen können
  • Kinder/Jugendliche ab 16 Jahren, die keine Schüler sind und vollständig geimpft sind

Der Zugang mit Auffrischungsimpfung ist sofort nach der Impfung möglich.
Der Impf- und Genesenennachweis ist vor Betreten der Halle vorzulegen.
Die Kontaktdaten sind zu dokumentieren.
In der Halle besteht Maskenpflicht, nur bei der Ausübung des Sports kann die Maske abgenommen werden.

Der Vorstand
10.01.2022

Informationen vom 10. Januar 2022 als PDF

 

 

CORONA - 2G - neue Regeln ab 20.11.2021

Der Hamburger Senat hat entschieden, dass ab dem 20.11.2021 für den Vereinssport in der Halle die 2G-Regeln anzuwenden sind. Was bedeutet das für uns?

  • Es dürfen nur noch gegen Corona geimpfte oder genesene Personen an unseren Sportangeboten
    in der Halle teilnehmen.
  • Ausgenommen von der 2G-Pflicht sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren.
  • Für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gilt die Ausnahme mit der Einschränkung, dass sie einen aktuellen negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden und Schnelltest 24 Stunden gültig) vorlegen müssen und ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können.
  • Bei Betreten der Sporthalle ist der Impfpass oder digitale Impfnachweis, der Genesenennachweis sowie der Personalausweis vorzulegen.

Für geimpfte und genesene Teilnehmer und Teilnehmerinnen besteht keine generelle Maskenpflicht mehr. Ebenso entfallen das Abstandsgebot und die Teilnehmerbegrenzung. Wir empfehlen jedoch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Der Vorstand
20.11.2021

Informationen vom 20. November 2021 als PDF

 

 

Es wird Zeit ...

dass es endlich wieder losgeht mit dem Sport. Seit November 2020 ruht der Vereinssport. Kein gemeinsames Training, kein geselliges Beisammensein nach dem Sport ist möglich.

Ob der Lockdown gerechtfertigt ist oder am Ziel vorbeischießt, darüber lässt sich lange diskutieren. Fakt ist, dass uns die geltende Rechtslage verbietet, in der Halle Sport zu treiben.

Unsere Übungsleiter bemühen sich weiterhin, ihre Sportstunden digital anzubieten. Wir erreichen damit aber leider nicht alle Mitglieder. Erforderlich ist dazu ein gewisses technisches Equipment, was nicht überall vorhanden ist. Wer es aber versuchen möchte, darf sich gern an die Übungsleiter wenden, sie helfen bereitwillig weiter.

Seit kurzem ist ein Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Kinder dürfen in Sportgruppen von 20 Kindern gemeinsam Sport an der frischen Luft treiben. Auch Erwachsene dürfen in Gruppen von bis zu 10 Personen gemeinsam Sport ausüben, ebenfalls nur im Freien.

Wir überlegen uns natürlich, ob und wie wir unseren Sport im Freien betreiben können. Turnen ist außerhalb der Halle aber kaum möglich, wir können nicht so einfach unsere Geräte nehmen und damit nach draußen gehen.

Einige Hamburger Sportvereine entwickeln zusammen mit dem Hamburger Sportbund Modellprojekte für eine weitergehende Öffnung des Vereinsbetriebes. Wir werden diese Projekte sehr genau beobachten. Wenn sie erfolgreich verlaufen, werden wir uns die Erfahrungen zunutze machen und ein Konzept für einen Wiedereinstieg in Turnbetrieb erarbeiten. So hoffen wir, dass es spätestens nach den Sommerferien in irgendeiner Form wieder losgehen kann.

Wir möchten nochmals DANKE sagen an alle, die uns in dieser schweren Zeit die Treue halten. Unsere Übungsleiter geben sich sehr viel Mühe, trotz Hallenschließung ihren Sport anzubieten. Dafür werden sie entsprechend entlohnt. Aber ohne Eure Mitgliedsbeiträge könnten wir nicht überleben. Und wir möchten doch für Euch da sein, wenn die Pandemie vorbei ist und das Turnen wieder möglich wird!

Der Vorstand
23.05.2021

Informationen vom 23. Mai 2021 als PDF

 

 

Einstellung des Turnbetriebes ab 2. November 2020

Liebe Mitglieder, liebe Turnfreunde,

erneut müssen wir den Turnbetrieb einstellen. Aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020 hat der Hamburger Senat die Eindämmungs-Verordnung abermals geändert.

Für uns bedeutet es, dass ab 2. November 2020 alle Sporthallen geschlossen bleiben müssen. Durch den Lockdown müssen wieder einmal alle unsere Sportangebote ruhen, vorerst bis zum 30. November 2020.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, aber die Gesundheit unserer Mitglieder ist uns sehr wichtig. Bitte haltet die Regeln ein, um diesem furchtbaren Virus nicht noch mehr Nahrung zu geben. Zeigt ihm die rote Karte, indem Ihr zuhause bleibt.

In dieser schweren Zeit hoffen wir weiter auf Eure Solidarität.

Daher auch unsere Bitte an Euch: bleibt weiter an Bord! Nur zusammen können wir es schaffen.

Passt gut auf Euch auf und bleibt gesund!

Der Vorstand
31.10.2020

Informationen vom 31. Oktober 2020 als PDF

 

 

Unser Schutzkonzept

I. Allgemeines

  • Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen die Sportanlagen nicht betreten. Zu den bekannten Symptomen zählen u.a. leichtes Fieber, Husten, Halsschmerzen.
  • Da die Teilnehmerzahl auf max. 10 Personen je Trainingsgruppe begrenzt ist, müssen sich die Teilnehmer vorher beim Übungsleiter anmelden.
  • Alle Teilnehmer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, um Infektionsketten schneller ermitteln zu können.

II. Hallensituation

  • Die Umkleideräume und Duschen können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln genutzt werden. Wir empfehlen dennoch, die körperliche Hygiene zuhause durchzuführen.
  • Die Toilettenräume dürfen immer nur von einer Person zur selben Zeit genutzt werden.
  • Beim Zugang zur Halle ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten und es ist darauf zu achten, dass keine Menschenansammlungen entstehen.

III. Hygienemaßnahmen

  • Beim Zutritt zur Halle und beim Verlassen der Halle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Übungseinheiten kann er jedoch abgelegt werden.
  • Es stehen Handdesinfektionsmittel bereit, die beim Betreten und Verlassen der Halle genutzt werden können.
  • Eigenes Handtuch für die Handhygiene und zur Unterlage mitbringen.
  • Wenn möglich eigene Yoga-/Gymnastikmatten mitbringen.
  • Nach jeder Trainingseinheit soll die Halle durchgelüftet werden. Türklinken und Griffe, Lichtschalter oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden, sind mehrmals täglich zu reinigen.

IV. Sportbetrieb

  • Bei der Sportausübung ist grundsätzlich der Mindestabstand von 2,50 m in der Halle ist einzuhalten.
    Das Abstandsgebot gilt nicht bei einer Gruppe von bis zu 10 Personen.
  • Körperkontakte sollten jedoch vermieden werden, es ist daher keine direkte Hilfestellung möglich.
  • Wenn auf die Benutzung von Kleingeräten (Gymnastik, Fitness) nicht verzichtet werden kann, sind sie vor und nach jeder Übungseinheit zu reinigen.
  • Die Oberflächen der Turngeräte sind nach jeder Trainingseinheit schonend zu reinigen. Ist eine Gerätedesinfektion nicht möglich, sind auf jeden Fall die Hände regelmäßig zu reinigen, bzw. zu desinfizieren.
  • Kleingeräte und Weichbodenmatten sowie Trainings- und Spielmaterialien sind vor und nach jeder Trainingseinheit zu reinigen.
  • Der Geräteauf- und -abbau ist vom Übungsleiter/Trainer unter Einhaltung der Abstandsregeln mit möglichst wenigen Personen zu organisieren.

Stand 01.08.2020, Schutzkonzept als PDF

Regeln für das Kinderturnen

Um einen reibungslosen Ablauf unter Corona-Bedingungen zu gewährleisten, müssen gewisse Regeln eingehalten werden:

  • Da die Teilnehmerzahl aufgrund der Abstandsregeln begrenzt ist, müssen sich alle Kinder vorher bei der Übungsleiterin anmelden.
  • Die Kinder kommen nicht vor Beginn ihrer Stunde, damit sie nicht mit den Teilnehmern der Vorgruppe aufeinandertreffen.
  • Die Sportstunde endet eine Viertelstunde vor dem regulären Ende, um Zeit zum Abbauen und Desinfizieren bis zur nächsten Stunde zu haben. Die Kinder sollten vor Ende der Sportstunde die Halle verlassen haben (siehe vorheriger Punkt).
  • Die Kinder können von Begleitpersonen (Eltern, Großeltern usw.) zur Halle gebracht werden, dürfen aber nur allein in die Halle. Die Begleitpersonen sollen das Schulgelände umgehend wieder verlassen.
  • Auf dem ganzen Schulgelände besteht Maskenpflicht. Die Kinder dürfen die Maske in der Halle jedoch wieder abnehmen.
  • Die Kinder sollten bereits in ihrer Sportkleidung in die Halle kommen, um möglichst wenig Zeit mit Umziehen zu vergeuden. Die Umkleideräume können jedoch unter Einhaltung der Abstandsgebote genutzt werden.
  • Handdesinfektionsmittel stehen in der Halle zur Verfügung. Gern können die Kinder aber eigene Desinfektionsmittel und evtl. auch ein Handtuch mitbringen.

Im Übrigen gilt weiterhin unser Schutzkonzept vom 01.08.2020

Regeln für das Kinderturnen als PDF