Vereinssatzung der Turnerschaft von 1910 Osdorf e.V.

Auszüge aus der Vereinssatzung vom 08.06 2010

§ 1 Name und Sitz

Die Turnerschaft von 1910 Osdorf e.V. ist ein Verein auf gemeinnütziger Grundlage und hat ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer VR 7011 eingetragen..

§ 2 Zweck

  1. Der Zweck der Turnerschaft von 1910 Osdorf e.V. ist die Pflege der Leibesübungen im Geiste Friedrich Ludwig Jahns als ein Mittel zur körperlichen und sittlichen Kräftigung ihrer Mitglieder sowie zur Pflege kameradschaftlicher Gesinnung.

.....

§ 4 Aufnahme

  1. Die Aufnahme wird mit einer schriftlichen Aufnahmeerklärung beantragt.
  2. Bei Jugendlichen und Kindern kann die Aufnahme nur mit schriftlicher Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter erfolgen.
  3. Der Vorstand ist befugt, Aufnahmegesuche ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn Einsprüche von mindestens drei Mitgliedern erfolgen. Gegen die Ablehnung steht die Berufung an die Mitgliederversammlung der Turnerschaft offen.
  4. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam..

§ 5 Austritt

  1. Die Mitgliedschaft endet durch
    1. Tod
    2. freiwilligen Austritt
    3. Ausschluss
    4. Auflösung der Turnerschaft.
  2. Mit dem Ende der Mitgliedschaft hört jedes Recht dem Verein gegenüber auf.
  3. Der freiwillige Austritt kann zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen. Er ist spätestens einen Monat vorher schriftlich dem Kassenwart oder dem 1. Vorsitzenden anzuzeigen.
  4. Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft sind die Beiträge voll zu zahlen.

.....

§ 17 Datenschutz

  1. Alle Organe des Vereins und Funktionsträger sind verpflichtet, nach außen hin und Dritten gegenüber die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der dazu erlassenen Ländergesetze zu beachten. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass die Turnerschaft zur Erfüllung ihrer Zwecke und Aufgaben personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder speichert und vereinsintern sowie innerhalb der Verbände, bei denen Mitgliedschaften des Vereins bestehen, übermittelt.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht auf:
    1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
    2. Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,
    3. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
    4. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
  3. Der freiwillige Austritt kann zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen. Er ist spätestens einen Monat vorher schriftlich dem Kassenwart oder dem 1. Vorsitzenden anzuzeigen.
  4. Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft sind die Beiträge voll zu zahlen.

.....